Neue Friedhofssatzung: Auswirkung auf Gebühren ausgewogen?

Bei der Verabschiedung der neuen Friedhofssatzung in der letzten Gemeinderatssitzung des alten Jahres gab es einen alternativen Beschlussantrag der Freien Wähler, nach dessen Ablehnung sich unsere Fraktion bei der weiteren Abstimmung der Stimme enthielt. Die neue Satzung kam danach zwar einstimmig, aber ohne die Stimmen unserer Gemeinderäte zustande. Dass die Meinungsverschiedenheiten dabei lediglich wegen einer Gebührenerhöhung von 20,- EURO für Grabgebühren beim Einzelgrab entbrannten, mag manchem Betrachter unverständlich vorkommen. Deshalb möchten wir hier unsere Position nochmals erläutern.
Kernpunkt der Satzungsänderung ist die Möglichkeit, zukünftig sogenannte „Urnenzubettungen“ in Erdgräbern zuzulassen, wenn noch eine ausreichende Ruhezeit vorhanden ist. Damit dies Sinn macht, wurde die Ruhezeit für Aschen von 20 auf 15 Jahre herabgesetzt, sodass bei einem Reihengrab (mit 20 Jahren Ruhezeit) eine Zubettung innerhalb der ersten 5 Jahre möglich ist. Diese Regelung trägt Bedürfnissen unserer Zeit Rechnung und fand deshalb auch die Zustimmung aller Freien Wähler – Gemeinderäte.
Unsere grundsätzliche Haltung ist aber die, dass durch die Zubettungen die traditionellen Bestattungsformen, insbesondere die Erdbestattung nicht überproportional zur Kostenumlage herangezogen werden sollten. Und hier scheiden sich dann die Geister. Die Grabgebührenkalkulation ist eine aufwändige Rechnung, die nach einem Muster des Gemeindetags durchgeführt wird. Darin gibt es aber Ermessensspielraum und nicht völlig geklärte Faktoren für die Gewichtung der „Flächen“- bzw. „Personen“- Anteile. Einfach ausgedrückt: wie legt man z. B die Kosten der Pflege für die gesamte Friedhofsanlage auf die Grabgebühren um? Ist hier mehr die Größe eines Grabes entscheidend oder die Anzahl der darin begrabenen Menschen, deren Angehörige ein würdiges Umfeld, einen Parkplatz zum Besuch der Gräber und andere Leistungen erwarten ?
Hier entsteht durch die neuen Möglichkeiten die Notwendigkeit, genauer hinzusehen und eine gerechte Regelung zu finden. Und genau das bedarf nach unserer Meinung einer ausführlicheren Diskussion und Kenntnisse über die Häufigkeit der Zubettungen. Sinnvoll ist dies vielleicht in einem Jahr. Die Ablehnung der Gebührenänderung beinhaltet die Forderung, diese Diskussion dann auch zu führen. Da bis auf das Reihengrab alle anderen Gebühren beibehalten wurden, hätte man bis dahin eine Änderung auch hier unterlassen können, zumal gerade diese Gebühr zum 1.1.2004 um 100 EURO drastisch erhöht worden war. Die zusätzlichen Gesamteinnahmen liegen in der Größenordnung von 500 EURO und werden den Haushalt 2005 wohl auch nicht retten!