| Neue Friedhofssatzung: Auswirkung
auf Gebühren ausgewogen? |
Bei der Verabschiedung der neuen Friedhofssatzung in der letzten
Gemeinderatssitzung des alten Jahres gab es einen alternativen
Beschlussantrag der Freien Wähler, nach dessen Ablehnung
sich unsere Fraktion bei der weiteren Abstimmung der Stimme
enthielt. Die neue Satzung kam danach zwar einstimmig, aber
ohne die Stimmen unserer Gemeinderäte zustande. Dass
die Meinungsverschiedenheiten dabei lediglich wegen einer
Gebührenerhöhung von 20,- EURO für Grabgebühren
beim Einzelgrab entbrannten, mag manchem Betrachter unverständlich
vorkommen. Deshalb möchten wir hier unsere Position nochmals
erläutern.
Kernpunkt der Satzungsänderung ist die Möglichkeit,
zukünftig sogenannte „Urnenzubettungen“ in
Erdgräbern zuzulassen, wenn noch eine ausreichende Ruhezeit
vorhanden ist. Damit dies Sinn macht, wurde die Ruhezeit für
Aschen von 20 auf 15 Jahre herabgesetzt, sodass bei einem
Reihengrab (mit 20 Jahren Ruhezeit) eine Zubettung innerhalb
der ersten 5 Jahre möglich ist. Diese Regelung trägt
Bedürfnissen unserer Zeit Rechnung und fand deshalb auch
die Zustimmung aller Freien Wähler – Gemeinderäte.
Unsere grundsätzliche Haltung ist aber die, dass durch
die Zubettungen die traditionellen Bestattungsformen, insbesondere
die Erdbestattung nicht überproportional zur Kostenumlage
herangezogen werden sollten. Und hier scheiden sich dann die
Geister. Die Grabgebührenkalkulation ist eine aufwändige
Rechnung, die nach einem Muster des Gemeindetags durchgeführt
wird. Darin gibt es aber Ermessensspielraum und nicht völlig
geklärte Faktoren für die Gewichtung der „Flächen“-
bzw. „Personen“- Anteile. Einfach ausgedrückt:
wie legt man z. B die Kosten der Pflege für die gesamte
Friedhofsanlage auf die Grabgebühren um? Ist hier mehr
die Größe eines Grabes entscheidend oder die Anzahl
der darin begrabenen Menschen, deren Angehörige ein würdiges
Umfeld, einen Parkplatz zum Besuch der Gräber und andere
Leistungen erwarten ?
Hier entsteht durch die neuen Möglichkeiten die Notwendigkeit,
genauer hinzusehen und eine gerechte Regelung zu finden. Und
genau das bedarf nach unserer Meinung einer ausführlicheren
Diskussion und Kenntnisse über die Häufigkeit der
Zubettungen. Sinnvoll ist dies vielleicht in einem Jahr. Die
Ablehnung der Gebührenänderung beinhaltet die Forderung,
diese Diskussion dann auch zu führen. Da bis auf das
Reihengrab alle anderen Gebühren beibehalten wurden,
hätte man bis dahin eine Änderung auch hier unterlassen
können, zumal gerade diese Gebühr zum 1.1.2004 um
100 EURO drastisch erhöht worden war. Die zusätzlichen
Gesamteinnahmen liegen in der Größenordnung von
500 EURO und werden den Haushalt 2005 wohl auch nicht retten!
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