| Gemeinwohl und Erschließung
Nord-West VI |
Es ist sicher nicht ehrenrührig, wenn interessierte Grundstückseigentümer
bei der Änderung bzw. Umsetzung eines über 30 Jahre
alten Bebauungsplans Vorschläge zur Erweiterung dieses
Baugebiets unterbreiten. Wenn aber dann in Leserbriefen die
Ablehnung dieser Vorschläge mit der Missachtung des Gemeinwohls
durch den Gemeinderat gleichgesetzt wird, sind die Grenzen
des Anstands für uns deutlich überschritten.
Der Gemeinderat hat die Belange der Gemeinde zu vertreten
und hat dies im laufenden Verfahren auch getan. Dabei hat
er sich vor allem daran zu orientieren, was der Ortsteil Rußheim
und die Gesamtgemeinde tatsächlich brauchen. Die Gemeinde
bietet in Rußheim seit über einem Jahr 5 Bauplätze
an wie sauer Bier. Sie finanziert eine Ortskernsanierung,
deren Ursachen mit in der Ortsrandbebauung der letzten Jahrzehnte
liegen. Trotzdem hat sie in den zurückliegenden Jahren
Grundstücke in Nord-West aufgekauft und verzinst, um
die zukünftige Erschließung zu sichern.
Nach Vorplanungen des Erschließungsträgers sollen
in diesem Gebiet über 65 Wohneinheiten entstehen. Dies
wird den Bedarf der Gesamtgemeinde über Jahre hinaus
decken, wenn man nicht mit Dumpingangeboten auf dem Immobilienmarkt
antreten will. Und eine Umlegung wird bei den fast ausschließlich
privaten Eigentums-verhältnissen nur gelingen, wenn ein
großer Teil der Grundstücke vermarktet werden kann.
Oder soll die Gemeinde auf eigenen Zins und Risiko noch erhebliche
weitere Anteile aufkaufen?.
Diese Fakten waren nun abzuwägen gegen eine mögliche
Einsparung bei den Erschließungskosten für das
jetzt planungsrechtlich erschlossene Gebiet, die mit einer
Spannweite zwischen 18.000 bis 120.000 EURO „geschätzt“
wurde. Bei dieser Sachlage treten die Erschließungskosten
in den Hintergrund. Wenn die „Gemeinwohldebatte“
nun in eine Gemeinderatssitzung Eingang findet, ist das im
Rahmen spontaner Redebeiträge hinnehmbar. In seinen in
Ruhe ausformulierten Pressemitteilungen sollte man aber dem
politischen Gegner nicht einen dermaßen groben Verstoß
gegen die Gemeindeordnung unterstellen. Die Gemeinderäte
der Freien Wähler sind überzeugt, mit ihrem Abstimmungsverhalten
dem Gemeinwohl gedient zu haben. Wir gestehen dies aber auch
allen anderen Ratsmitgliedern zu, die in der Frage der Erweiterung
und anderer Planungsdetails eine andere Einstellung vertreten
haben.
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