Gemeinwohl und Erschließung Nord-West VI

Es ist sicher nicht ehrenrührig, wenn interessierte Grundstückseigentümer bei der Änderung bzw. Umsetzung eines über 30 Jahre alten Bebauungsplans Vorschläge zur Erweiterung dieses Baugebiets unterbreiten. Wenn aber dann in Leserbriefen die Ablehnung dieser Vorschläge mit der Missachtung des Gemeinwohls durch den Gemeinderat gleichgesetzt wird, sind die Grenzen des Anstands für uns deutlich überschritten.
Der Gemeinderat hat die Belange der Gemeinde zu vertreten und hat dies im laufenden Verfahren auch getan. Dabei hat er sich vor allem daran zu orientieren, was der Ortsteil Rußheim und die Gesamtgemeinde tatsächlich brauchen. Die Gemeinde bietet in Rußheim seit über einem Jahr 5 Bauplätze an wie sauer Bier. Sie finanziert eine Ortskernsanierung, deren Ursachen mit in der Ortsrandbebauung der letzten Jahrzehnte liegen. Trotzdem hat sie in den zurückliegenden Jahren Grundstücke in Nord-West aufgekauft und verzinst, um die zukünftige Erschließung zu sichern.
Nach Vorplanungen des Erschließungsträgers sollen in diesem Gebiet über 65 Wohneinheiten entstehen. Dies wird den Bedarf der Gesamtgemeinde über Jahre hinaus decken, wenn man nicht mit Dumpingangeboten auf dem Immobilienmarkt antreten will. Und eine Umlegung wird bei den fast ausschließlich privaten Eigentums-verhältnissen nur gelingen, wenn ein großer Teil der Grundstücke vermarktet werden kann. Oder soll die Gemeinde auf eigenen Zins und Risiko noch erhebliche weitere Anteile aufkaufen?.
Diese Fakten waren nun abzuwägen gegen eine mögliche Einsparung bei den Erschließungskosten für das jetzt planungsrechtlich erschlossene Gebiet, die mit einer Spannweite zwischen 18.000 bis 120.000 EURO „geschätzt“ wurde. Bei dieser Sachlage treten die Erschließungskosten in den Hintergrund. Wenn die „Gemeinwohldebatte“ nun in eine Gemeinderatssitzung Eingang findet, ist das im Rahmen spontaner Redebeiträge hinnehmbar. In seinen in Ruhe ausformulierten Pressemitteilungen sollte man aber dem politischen Gegner nicht einen dermaßen groben Verstoß gegen die Gemeindeordnung unterstellen. Die Gemeinderäte der Freien Wähler sind überzeugt, mit ihrem Abstimmungsverhalten dem Gemeinwohl gedient zu haben. Wir gestehen dies aber auch allen anderen Ratsmitgliedern zu, die in der Frage der Erweiterung und anderer Planungsdetails eine andere Einstellung vertreten haben.